Vorschriften für Schifffahrt & Wassersport auf dem Gardasee
Damit Ihr Bootsausflug, der Surftripp ans andere Ufer des Sees, oder Ihr Badeurlaub am Gardasee nicht durch einen Unfall im Wasser gefährdet wird, sollte man die Schifffahrtsordnung des Gardasees genau kennen. Vorab einige Hinweise und Merkregeln, die es zu beachten gilt.
BITTE informieren Sie sich vorab im Tourismusbüro oder bei der Gardasee-Schiffahrt. Für die Aktualität der hier aufgeführten Regeln, übernehmen wir keine Verantwortung.
Ihre Redaktion von sport-gardasee.de
Sicherheit Motorboot
- Boote, die unter italienischer Flagge laufen, benötigen auf dem Gardasee ab 30 kW (40,8 PS) einen Sportbootführerschein "Binnen".
- Für Boote, die unter deutscher Flagge laufen, braucht man diesen Führerschein bereits ab 3,68 kW (5 PS).
- Damit Badegäste nicht gefährdet werden, müssen Motorboote auf dem Gardasee einen Mindestabstand von 300m zum Ufer und den Badezonen einhalten.
- Der nördlichste Teil des Gardasees untersteht der Provinz Trento. Diese hat das Gebiet nördlich von Limone und Malcesine auf etwa 18,5 Quadratkilometern für Motorboote gänzlich gesperrt.
- In den Küstenabschnitten der Buchten von Salo und Romantica, zwischen der Mündung des Wildbaches Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardaseeinseln sowie am Ende der Landzunge von Sirmione (Punta Grotta), müssen Motorboote nur einen Abstand von 200m zum Ufer einhalten.
- Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorboote am Tag beträgt 20 Knoten – nachts 5 Knoten.
Beim Ein- und Auslaufen in den Hafen oder die Anlegestelle gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten.
- WICHTIG: In abgegrenzten Bereichen, die ausschließlich für den Badebetrieb da sind, ist jede Art von Schifffahrt untersagt.
- Wasserskifahrer dürfen bei schönem Wetter und ruhiger See ihren Sport nur bis 20 Uhr und mindestens 500m vom Ufer entfernt ausüben.
- Der Fährbetrieb der Gardasee-Schifffahrt darf auf keinen Fall behindert werden.
- Zu sämtlichen Wasserfahrzeugen und Transportmitteln auf dem See muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.
- Fähren, Segelboote, öffentliche Boote aller Art, Berufsfischer und beschädigte Boote haben auf dem Gardasee grundsätzlich immer Vorfahrt.
Ansonsten gilt: auslaufende Boote haben Vorfahrt.
Sicherheitsausrüstung für Motorboote
Folgende Sicherheitsausrüstung ist auf dem Gardasee vorgeschrieben:
- Eine Rettungsweste pro Person auf dem Boot
- Feuerlöscher der Brandklasse ABC
- Taschenlampe mit Ersatzbatterien
- Eine Signalpistole
- Erste Hilfe-Set
Tauchen, Windsurfing, Wasser-Ski
- Taucher müssen ihre Anwesenheit stets durch gut sichtbare Bojen anzeigen.
- Wasserskifahren unterliegt am Lago einer genauen Einhaltung der Regeln (Absprungsbahnen, Ausrüstung der Wasserskizugboote, ausgebildetes Fachpersonal usw.).
- Surfen darf man ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Gesurft werden darf nur bei guter Sicht. Das Tragen einer Rettungsweste ist Pflicht.
Jet-Ski
Hier gelten individuelle Regelungen, die in den verschiedenen Gemeinden vorgeschrieben werden. Hier sollte man sich mit den Polizeiämtern der jeweiligen Gemeinde in Verbindung zu setzen.
Umweltschutz
Lärm:
Die Lärmgrenze liegt bei 60 Dezibel und darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Müll:
Es ist strengstens verboten Abfälle aller Art sowie Verbrennungsrückstände von Schmierölen über Bord zu werfen.
Waschen / Reinigung:
Der Kiel eines Wasserfahrzeugs muss vor der Immersion umweltschonend gereinigt werden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird am Gardasee strengstens überwacht. Bei Nichtbeachtung können je nach Schwere des Verstoßes hohe Bußgelder verhängt werden. Im Einzelfall kann sogar der Führerschein entzogen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Hafeninspektor, die Gemeindepolizei oder das Fremdenverkehrsbüro Ihres Urlaubsortes.